Korrekturen der IWB 2002

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(aus LA 11.06.2002)

Nach Drucklegung und Auslieferung sind in den aktuellen IWB noch einige Berichtigungen vorzunehmen. Trotz intensivem Korrekturlesen sind wiederum Unstimmigkeiten aufgefallen bzw. sind notwendige Änderungen vorzunehmen, die durch den IAAF-Rat im April beschlossen worden sind und somit nicht mehr bei der Drucklegung berücksichtigt werden konnten. Ich bitte, die nachstehend aufgezeigten Korrekturen in den Broschüren vorzunehmen, dabei sind die wesentlichen Anderungen fett markiert.

1. Seite 11 Regel 1: die Überschrift
IAAF Veranstaltungen" ist durch "IAAF Welt-Leichtathletik-Serien" zu ersetzen
(siehe auch Regel 5.7g).

2. Seite 16 Regel 5 Nr. 7g lautet der letzte Satz: "Diese Repräsentanten sollen
 möglichst dem IAAF-Rat angehören und sollen sicherstellen, dass die IAAF-Regeln
 beachtet werden."

3. Seite 19 Regel 7 Nr. 10 d Repräsentanten der Gebietsgruppen: 
"Für jede Gebietsgruppe findet ein separater Wahlgang statt, dabei sind nur die 
Mitgliedsverbände der in Regel 4.6 aufgeführten Gruppen stimmberechtigt."

4. Seite 20 Regel 7 Nr. 21: "Jeder der für die in Regel 4.6 aufgeführten sechs Gruppen 
gebildete Gebietsverband kann bis zu drei Vertreter benennen, die als Beobachter an dem 
Kongress teilnehmen dürfen."

5. Seite 22 Regel 8 Nr. 4, 2. Abs.: Die Worte "Gebiet" und "Gebietsgruppe" sind jeweils 
durch "Gebietsverband" zu ersetzen.

6. Seite 27 Regel 12 Nr.5: Im Satz 1 ist das Wort "Mitgliedsverband" durch "nationalen Verbandes"
 zu ersetzen.

7. Seite 27 Regel 12 Nr.5: lm 2. Abs. ist das Wort "ursprünglichen" durch "nationalen" 
zu ersetzen.

8. Seite 27 Regel 12 Nr.5 lautet der 3. Abs.: "Ebenso kann der Mitgliedsverband des Landes, in 
dem sich der Athlet aufhält, diesen nicht ohne die vorhenge Genehmigung seines nationalen Verbandes 
für Veranstaltungen in einem anderen Land melden.'

9. Seite 27 Regel 12 Nr. 6: In der 2. Zeile ist das Wort "Mitgliedsverband" durch "nationale Verband" 
ersetzt worden.

10. Seite 27 Regel 12 Nr.7: Das letzte Wort "Landes" ist durch "Mitgliedsverbandes" zu ersetzen.

11. Seite 28 Regel 12 Nr.8 ist im 2. Abs. in der 2. Zeile das Wort "Landes" durch "Mitgliedsverbandes" zu ersetzen.

12. Seite 29 Regel 12 Nr 12a lautet wie folgt: "Wenn ein Athlet eines von der IAAF suspendierten Mitgliedsverbandes 
die Staatsbürgerschaft des Landes eines berechtigten Mitgliedsvettandes erlangen will, darf er bei dessen nationalen 
Wettkämpfen unter folgenden Bedingungen teilnehmen:

13. Seite 68 Regel 19 Nr.4 ist der Punkt durch ein Komma zu ersetzen und folgendes anzufügen: "der die 
Mindestanforderungen der IAAF enthält" (siehe Nr.3).

14. Seite 78 Regel 56 Nr.3 beginnt mit "Jede Person, die..."

15. Seite 79 Regel 57 Nr. 1 a: die Worte "der Mitgliedsverband" sind zu streichen und beginnt mit "sich zu verpflichten..."

16. Seite 87 Regel 60 Nr.9,2. Abs. muss es heißen: "...im Verlauf eines von diesem durchgeführten Dopingverfahrens...".

17. Seite 94 Nationale Bestimmungen:
Unter der Auflistung "Wettkampfleitung" ist das Wort "Manager" durch "Veranstaltungsmanager" zu ersetzen.

18. Seite 97 Regel 124 Nr. 1 lautet: "Ein Schiedsrichter ist einzusetzen für Wettbewerbe auf der Laufbahn, für jeden 
technischen Wettbewerb, für jeden Mehrkampfwettbewerb sowie für Wettbewerbe außerhalb der Leichtathletikanlage."

19. Seite 98 Regel l25 Nr.3, 1.Satz lautet: "In den technischen Wettbewerben beurteilen und protokollieren die Kampfrichter 
alle Versuche der Wettkämpfer und messen jeden gültigen Versuch."

20. Seite 144 Regel 170 Nr. 18: die Worte "Beginn der angegebenen Meldezeit" sind durch die Worte "der angegebenen 
Erstmeldezeit" zu ersetzen und der Halbsatz nach dem Kursivdruck ist durch den Halbsatz "und bis zur Schlussmeldezeit 
des jeweiligen Laufs, an dem die Staffelmannschaft teilnimmt, vorgenommen werden" zu ersetzen.

21. Seite 146 Regel 180 Nr. 7 muss es richtig lauten: "...kann die Zahl der Versuche in den horizontalen technischen Wettbewerben..."

22. Seite 155 Zeichnung "Maße für Sprunglatten und -ständer. die Maßangaben zwischen den ersten Pfeilen sind in 4,00- 4,04 m 
sind zwischen denzweiten Pfeilen in 3,98 -4,02 m zu ändern."

23. Seite 156 zeichnung: Bei dem Anlaufbereich ist die Zahl 20 m durch 15 m zu ersetzen.

24. Seite 162 Zeichnung Stabhochsprunganlage: Beim Aufspringkissen ist das Maß in 5 m x 5 m zu ergänzen.

25. Seite 163 Regel 184 Nr. 2: Der 2. Satz nebst der gesamten Anmerkung sind zu streichen.

26. Seite 164 Regel 185 Nr. 1f Anmerkung 3: Das Wort "regelmäßig" ist durch das Wort "regelgemäß" zu ersetzen.

27. Seite 165 Nr. 8,2. Abs. lautet richtigerweise: Die Oberfläche des Kontaktbretts besteht aus einem Material, auf dem die 
Spikes der Schuhe des Wettkämpfers greifen und nicht rutschen.

28. Seite 168 Zeichnung Weit- und Dreisprunganlage: unter "Anlaufbahnen" ist das Maß "max. 45 m lang" zu streichen.

29. Seite 170 Regel 187 Nr. 3 Erläuterung: In dem Wort Handelswagen ist ein 'a" einzufügen (Handelswaagen).

30. Seite 190 Regel 191 Zeichnung "Hammergriff": die beiden Jahreszahlen "31.12.2002" und "1.1.2003" sind durch
"31 .12.2003" und "1.1.2004" zu ersetzen.

31. Seite 191 Regel 191 Nr. 7+8: Der Beginn der Neuregelung ist von 1. Januar 2003 in 1. Januar 2004 zu ändern und der 2. Satz von 
Nr.7 erhält folgende Fassung: "Er hat die Form eines gleichseitigen Dreiecks."

32. Seite 200 Tabelle Wurfgewicht: In der Spalte = M 50-55, Zeile = Toleranz für Lieferung von Wettkampfgeräten muss
es richtig heißen: 11,345 - 11,365 kg

33. Seite 203 "Steinstoß". Nr.1 erhält folgende Fassung: "Der Stein besteht aus Metall und ist quaderförmig."
In der Tabelle ist das Wort "Umfang" durch "Kantenlänge" und bei den Maßen ist jeweils hinter den Zahlen "mm" einzufügen.

34. Seite 223 Regel 240 Nr. 1: die Zahl bei Halbmarathon ist in (21,0975 km) zu ändern.

35. Seite 266: In der Tabelle ist bei b) 100 m Frauen... die M 60+65 zu streichen. Es ist folgende neue Zeile einzufügen:
schwarz 100 M60+65 0,840 10 16,00 8,00 12,00

Auf Seite 267 ist in der Spalte "Frauen" die Angabe M 65 in M 55 zu ändern und zwischen der Spalte "Frauen" und "W 40
- W 45" folgende Spalte einzufügen: M 60+M 65 100 m 16,00 24,00 32,00 40,00 48,00 56,00 64,00 72,00 80,00 88,00 12,00

36. Seite 275 -Auszug aus dem IAAF-Handbuch : der abgedruckte Auszug ist an die Regel 240.3 nebst den Anmerkungen und den 
Nationalen Bestimmungen auf den Seiten 223/224 anzupassen.


Weitere, notwendige Korrekturen bitte weiterleiten an Volker Wollschläger, Vorsitzender des Bundesausschusses Wettkampforganisation, E-Mail:
Volker.Wollschlaeger@t-online.de

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